Die Frage, wer für die Pflege des Rasens zuständig ist, sorgt oft für Unsicherheiten zwischen Mietern und Vermietern. Muss der Mieter den Rasen selbst mähen, oder ist der Vermieter verpflichtet, sich darum zu kümmern? Und wer zahlt für einen professionellen Gärtner? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte rund um die Rasenpflege und ob die Kosten steuerlich absetzbar sind.
1. Grundsätzliche Regelung: Wer muss sich um den Rasen kümmern?
Ob die Rasenpflege in den Aufgabenbereich des Mieters oder Vermieters fällt, hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab:
- Pflicht des Mieters: Wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass der Mieter einfache Gartenpflegearbeiten übernehmen muss, gehört das Rasenmähen dazu.
- Pflicht des Vermieters: Ohne eine ausdrückliche Regelung bleibt die Rasenpflege Aufgabe des Vermieters.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Rasen Teil einer gemeinschaftlich genutzten Fläche (z. B. in einem Mehrfamilienhaus) ist – dann bleibt der Vermieter zuständig.
2. Muss der Mieter einen Gärtner bezahlen?
Wenn der Mietvertrag den Mieter zur Gartenpflege verpflichtet, muss dieser die Arbeiten selbst durchführen. Entscheidet sich der Mieter, einen Gärtner zu beauftragen, muss er die Kosten selbst tragen.
Lässt der Vermieter den Rasen durch einen Gärtner pflegen, kann er die Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Voraussetzung ist, dass dies im Mietvertrag unter den „umlagefähigen Nebenkosten“ festgehalten ist.
3. Sind die Kosten für die Rasenpflege steuerlich absetzbar?
Ja, sowohl Mieter als auch Vermieter können bestimmte Kosten absetzen:
- Mieter:
- Wenn der Vermieter die Kosten über die Nebenkostenabrechnung weitergibt, können Mieter sie als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben. Bis zu 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 € pro Jahr) sind absetzbar.
- Vermieter:
- Beauftragt der Vermieter einen Gärtner und trägt die Kosten selbst, kann er diese als Werbungskosten absetzen, sofern die Immobilie vermietet wird.
Fazit: Klare Regelungen vermeiden Streit
Die Rasenpflege liegt in der Verantwortung des Mieters, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Andernfalls bleibt der Vermieter zuständig. Werden Gärtnerkosten über die Nebenkosten abgerechnet, kann der Mieter sie steuerlich geltend machen. Vermieter können die Ausgaben ebenfalls steuerlich absetzen, wenn sie selbst für die Pflege aufkommen.
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